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Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a sollen ab 2025 ermöglicht werden

Beitragslücken in der Säule 3a sollen künftig durch Einkäufe innert einer zehnjährigen Frist geschlossen werden können. Der Bundesrat hat eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt, mit der die private Altersvorsorge gestärkt wird - mit nachträglichen Zahlungen in die Säule 3a.

Mit der neuen Regelung soll die individuelle Selbstvorsorge gestärkt werden. Wenn keine oder nicht die maximal zulässigen Beiträge in die Säule 3a eingezahlt wurden, können die so entstandenen Beitragslücken nachträglich durch steuerabzugsfähige Einkäufe bis zu zehn Jahre rückwirkend ausgeglichen werden.

Wer einen Einkauf tätigen möchte, muss in diesem Jahr zu Beiträgen in die Säule 3a berechtigt sein, das heisst über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügen. Ein Einkauf setzt voraus, dass im betreffenden Jahr der ordentliche Jahresbeitrag vollständig entrichtet wird. Der Einkauf soll wie der ordentliche Jahresbeitrag dabei vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig sein.

Mehr dazu: https://bit.ly/418VHa1

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