blog img
21.02.2024 Steuerberatung

Steuern: Tipps wie Sie Steuern sparen können

Ein Thema, das jedem von uns Kopfzerbrechen bereitet: Die Steuererklärung. Das Ganze kann schnell kompliziert werden. Doch keine Sorge, wir haben für Sie die besten Tipps zusammengestellt. Erfahren Sie jetzt, welche Abzüge in der Schweiz möglich sind und wie Sie Ihre Steuerlast reduzieren können. Lassen Sie uns gemeinsam durch den Steuer-Dschungel gehen und am Ende des Beitrags wissen Sie genau, welche Abzüge sich lohnen.

Versicherungen

Dabei gilt, wenn die Versicherung der Vorsorge dient, kann sie bei der Einkommenssteuer abgezogen werden. Prämien von Auto- und Hausratversicherungen beispielsweise können nicht abgezogen werden. Dafür Krankenkassen-, Haftpflicht-, Unfall- und Lebensversicherungsprämien. Es ist jedoch festgelegt, dass bei der direkten Bundessteuer Versicherungsprämien nur bis zu einem Betrag von CHF 1'700.- akzeptiert werden. Für verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften ist dieser Betrag jedoch höher und beträgt CHF 3'500.-.

ÖV, Fahrrad und Mofa

Umweltbewusstes Handeln zahlt sich aus! Während es beim Auto verschiedene Einschränkungen gibt, können Sie mit dem richtigen Verkehrsmittel bei Ihrer Steuererklärung bis zu CHF 3'000.- sparen.

Kinderabzüge

Für jedes minderjährige Kind haben Sie die Möglichkeit, einen Teil Ihres Einkommens abzusetzen. Allerdings kann die Höhe dieses Abzugs je nach Kanton variieren. Auch bei volljährigen Jugendlichen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel während einer Ausbildung) von Steuerrabatten profitieren. Dies gilt auch für Kinderbetreuungskosten, beispielsweise in Form einer Tagesschule.

Weiterbildungen

Weiterbildungen im Zusammenhang mit dem Beruf sind abzugsfähig. Das gilt aber nicht für primäre Erstausbildungen! Die Weiterbildung muss also über die Stufe Sekundar II hinausgehen. Nicht nur die Kurskosten können abgezogen werden, sondern auch die Prüfungs-, Material- und Reisekosten für den Kurs. Maximalbetrag für den Weiterbildungsabzug liegt bei CHF 12'000.- auf Bundessteuerebene. Je nach Kanton kann aber der Betrag variieren.

Säule 3a

Einzahlungen an die Säule 3a können Sie vollständig von Ihren Einkommenssteuern in Abzug bringen. Das gilt sowohl für 3a-Sparkonten als auch 3a-Fonds. Doch auch hier gilt zu beachten, dass Sie zwar Einzahlungen in die Säule 3a den Steuern abziehen können, doch nicht Einzahlungen in die Säule 3b. Dieses Jahr beträgt der maximale Abzug CHF 7'056.- (mit Pensionskasse) beziehungsweise 20 Prozent des Einkommens (maximal CHF 35'280.-, ohne Pensionskasse).

Einkäufe in die Pensionskasse

Einzahlungen in die 2. Säule, die die normalen Einzahlungen seitens Arbeitgeber übersteigen, können den Steuern abgesetzt werden. Allerdings gibt es bei Einzahlungen in die Pensionskasse bestimmte Vorgaben zu beachten. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass Sie das maximal mögliche Altersguthaben, welches auf Ihrem Pensionskassenausweis vermerkt ist, nicht bereits erreicht haben dürfen. Sie müssen also eine Beitragslücke vorweisen. Diese entsteht, wenn sich die Einkommensverhältnisse verändern, beispielsweise durch eine Lohnerhöhung, eine längere Ausbildungszeit, Kinderpausen, eine Scheidung, einen Stellenwechsel oder auch durch einen längeren Auslandsaufenthalt.

Gemeinnützige Spenden 

Spenden an gemeinnützige Organisationen werden vom Bund und den Kantonen anerkannt und können als Abzug von der Steuer geltend gemacht werden. Dabei werden nicht nur Geldspenden berücksichtigt, sondern auch Spenden in Form von Wertschriften, Immobilien, Kunst oder Schmuck. Die Höhe des Abzugs ist jedoch begrenzt und beträgt auf Bundesebene maximal 20% des Reineinkommens. Zudem ist eine Mindestspende von CHF 100.- vorgeschrieben. Obwohl die meisten Kantone ähnliche Regeln anwenden, empfiehlt es sich, auf der jeweiligen kantonalen Webseite zu überprüfen, welche spezifischen Bedingungen gelten.

Steuern frühzeitig zahlen

Manche kantonalen Steuerbehörden bieten Ihnen einen besseren Zinssatz bei Vorauszahlung, als er Ihnen von herkömmlichen Sparkonten gewährt wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine vorzeitige Steuerzahlung in der Regel nicht rückgängig gemacht werden kann. Stellen Sie also sicher, dass Sie die finanziellen Mittel haben, um die vorzeitige Zahlung zu leisten. Andererseits sollten Sie Ihre Steuern nicht zu spät bezahlen. Falls Sie die Frist versäumen, kann dies negative Konsequenzen nach sich ziehen, wie zum Beispiel Verzugszinsen von bis zu 6 Prozent, je nachdem in welchem Kanton Sie angemeldet sind.

Wir hoffen, dass wir Ihnen helfen konnten, Ihre Steuerpflichten besser zu verstehen. Jedoch müssen wir betonen, dass diese Tipps lediglich einen ersten Überblick über das Thema bieten – bei komplexeren Steuersituationen oder Veränderungen in Ihrem Lebensumfeld kann es sinnvoll sein, einen professionellen Finanzcoach zu Rate zu ziehen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren oder wünschen Sie eine kostenlose und unabhängige Beratung? Buchen Sie jetzt einen Termin mit einem erfahrenen Global Sana Finanzcoach.