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17.09.2024 Krankenkasse

Kündigungsfristen bei der Schweizer Krankenkasse:  Grund- und Zusatzversicherung einfach erklärt

Die Schweizer Krankenversicherung besteht aus zwei Hauptkomponenten: der obligatorischen Grundversicherung und der freiwilligen Zusatzversicherung. Beide Versicherungstypen haben ihre eigenen Regeln und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Kündigungsfristen. Ein Verständnis dieser Fristen ist entscheidend, um einen nahtlosen Wechsel oder die Beendigung der Versicherung zu gewährleisten. In diesem Beitrag erläutern wir die wesentlichen Kündigungsfristen und geben Tipps, wie Sie dabei vorgehen können.

Grundversicherung

Die Grundversicherung ist in der Schweiz für alle Einwohner obligatorisch und bietet eine umfassende Gesundheitsversorgung. Sie deckt grundlegende medizinische Leistungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Leistungen sind bei allen Krankenkassen und in allen Modellen gleich. Trotz der Leistungsstandardisierung in der Grundversicherung variieren die Kosten erheblich je nach Krankenkasse, Region, Alter, Modell und gewählter Franchise.

Kündigungsfrist der Grundversicherung

Die Grundversicherung kann jeweils auf Ende des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss gemäss Art. 7, Abs. 2 KVG schriftlich und fristgerecht per Einschreiben bis spätestens zum 30. November eingehen, wobei der letzte Arbeitstag im November als Stichtag gilt. Ein Wechsel der Grundversicherung auf Mitte Jahr ist möglich, wenn:

  • Sie im Standard-Modell versichert sind
  • und die tiefste Franchise haben (300 Franken bei Erwachsenen, 0 Franken bei Kindern).


Zusatzversicherung

Die Zusatzversicherung ist freiwillig und ergänzt die Leistungen der Grundversicherung, wie z.B. Zahnbehandlungen, alternative Medizin oder Spitalkosten im Privat– oder Halbprivatbereich. Auch Transportkosten im Ausland können abgedeckt werden.

Kündigungsfrist der Zusatzversicherung

Die Zusatzversicherung können Sie meist einmal im Jahr kündigen. Bei den meisten Krankenkassen beträgt die ordentliche Kündigungsfrist drei Monate und eine Kündigung ist häufig nur zum Jahresende möglich. Daher endet die Kündigungsfrist oft am 30. September.

Allerdings kann die Kündigungsfrist je nach Versicherung länger sein. Überprüfen Sie die Bedingungen in Ihrer Police. Die Kündigung der bestehenden Zusatzversicherung muss schriftlich und fristgerecht per Einschreiben erfolgen. Bei der Kündigung gilt das Eingangsdatum bei der Krankenkasse, nicht der Poststempel!


Wichtige Tipps für die Kündigung

  1. Vergleich machen: Vor der Kündigung sollten Sie die Angebote anderer Krankenkassen vergleichen, um sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse optimal abgedeckt sind. Dabei sollten Sie sowohl auf die Prämienhöhe als auch auf Zusatzleistungen und Serviceangebote achten.
  2. Neue Versicherung abschliessen: Sorgen Sie rechtzeitig für den Abschluss einer neuen Versicherung, um eine lückenlose Deckung sicherzustellen. Warten Sie unbedingt die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers ab, bevor Sie Ihre bestehende Versicherung kündigen, da für Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht besteht.
  3. Fristen beachten: Versäumen Sie die Fristen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
  4. Schriftform wahren: Die Kündigung sollte schriftlich per eingeschriebenem Brief erfolgen, um einen Nachweis über den Versand und Empfang zu haben.
  5. Bestätigung einholen: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung von der Krankenkasse an.


Fazit

Planen Sie rechtzeitig und informieren Sie sich über alternative Angebote, um die für Sie beste Versorgung zu gewährleisten. Denken Sie daran, dass eine sorgfältige Vorbereitung und das Einhalten der formalen Anforderungen den Wechselprozess erheblich erleichtern.

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